Führerscheinverlust bei E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss trotz kurzer Strecke
Zusammenfassung
Das Amtsgericht Dortmund hat entschieden, dass ein Führerscheinbesitz auch bei kurzer Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss entzogen werden kann. Selbst wenn der Fahrer sich selbst verletzt hat, wird dies nicht als strafmildernder Umstand gewertet. Die Richter betonen, dass Hin- und Rückfahrt zusammen betrachtet werden und fahrlässige Trunkenheit vorliegt.