DAV kritisiert zu kurze Beteiligungsfristen in Umweltgesetzen
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die unangemessen kurzen Beteiligungsfristen in aktuellen umweltrechtlichen Gesetzgebungsverfahren. Präsident Stefan von Raumer bemängelt, dass Fristen von weniger als einer Woche eine sachgerechte Prüfung unmöglich machen und gegen die Aarhus-Konvention verstoßen.