BSG: Gesellschafter von BAGs können im Krankenhaus sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft im Krankenhaus sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein können, wenn sie in den Klinikbetrieb eingegliedert sind und kein ausreichendes unternehmerisches Risiko tragen. Dies gilt auch dann, wenn der Kooperationsvertrag mit der Gemeinschaft und nicht mit dem Arzt persönlich geschlossen wurde. Für Krankenhäuser und Ärzte unterstreicht die Entscheidung die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Aspekte bestehender Vertragsmodelle.