Strompreiskompensation
Zusammenfassung
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat die Antragsfrist für die Strompreiskompensation (SPK) für das Abrechnungsjahr 2025 auf den 17. August 2026 festgelegt. Parallel dazu wurde die vorläufige Billigkeitsrichtlinie veröffentlicht, während die offizielle Genehmigung der EU-Kommission noch aussteht.