Versicherungsschutz bei Phishing auf Verkaufsplattformen: Urteil des Amtsgerichts Bernau
Zusammenfassung
Ein Urteil des Amtsgerichts Bernau klärt, dass die Weitergabe von Bankdaten in einem Chat mit Betrügern auf Verkaufsplattformen nicht automatisch als versichertes Phishing gilt. Betroffene können sich daher nicht pauschal auf Cyberklauseln in ihrer Hausratversicherung berufen, wenn sie Zahlungen selbst freigeben. Die Versicherungspflicht hängt stark von den konkreten Versicherungsbedingungen und den Umständen des Einzelfalls ab.