Versicherung zahlt bei Phishing nicht immer: Gerichtsurteil zu Datenpreisgabe
Zusammenfassung
Das Amtsgericht Bernau entschied, dass die Weitergabe von Bankdaten in einem Chatraum nicht zwangsläufig als Phishing gilt, wenn der Schaden durch eigene Bestätigung in der Banking App verursacht wurde. Betroffene müssen in solchen Fällen oft auf die Versicherungskasse verzichten, da keine unbefugte Datenabfrage vorliegt.