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Stillschweigende Vertragsverlängerung: Karateschule erhält rückständige Gebühren zugesprochen

Zusammenfassung

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass sich ein befristeter Trainingsvertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn die Leistungen weiterhin in Anspruch genommen werden. Ein Vater musste daher rückständige Gebühren für das fortgesetzte Karatetraining seines Sohnes zahlen, obwohl kein neuer schriftlicher Vertrag vorlag. Die Entscheidung verdeutlicht, dass das tatsächliche Verhalten der Parteien für die Fortdauer eines Vertragsverhältnisses entscheidend sein kann.

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