Unfallnachweis: Technische Plausibilität entscheidend für Schadensersatz
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage auf Schadensersatz aus einem behaupteten Verkehrsunfall abgewiesen, da der Kläger den technischen Nachweis des Unfallhergangs nicht erbringen konnte. Ein unfallanalytisches Gutachten zeigte, dass die Schäden an den Fahrzeugen nicht mit der geschilderten Kollision vereinbar waren, was die Aussagen der Beteiligten und die polizeiliche Aufnahme widerlegte. Die Entscheidung unterstreicht, dass bei streitigen Unfällen der technische Nachweis des Geschehens für die Durchsetzung von Ansprüchen entscheidend ist.