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Hausratversicherung zahlt auch für Abwasser aus defekter Leitung

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass eine Hausratversicherung auch für Schäden durch Abwasser aus einer Leitung zahlen muss, da dies als Leitungswasserschaden gilt. Dies unterscheidet sich von einem nicht versicherten Rückstauschaden, bei dem Wasser von außen in die Wohnung gedrückt wird. Die Versicherungspflicht gilt somit unabhängig davon, ob das Wasser aus der Leitung sauber oder verschmutzt ist.

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