Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2026 : BVerfG zu Verbot von Kindersexpuppen / 4,1 Milliarden Euro Strafe für Google / BGH zu USM-Haller-Regalen
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat das strafbewehrte Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen für verfassungsgemäß erklärt, wobei die Entscheidung auf dem Schutz von Kindern und der Verhinderung einer Objektifizierung beruht. Gleichzeitig hat der EuGH Google wegen Missbrauchs seiner Marktmacht mit einer Strafe von 4,1 Milliarden Euro belegt. Im Urheberrechtsstreit erzielte USM Haller einen Etappensieg gegen die Firma Haller-Regale.