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Nr. 25/26: Reise zum Fußballspiel geplatzt: Veranstalter muss Reisepreis zurückzahlen

Zusammenfassung

Ein Reiseveranstalter musste einem Kunden 1.670 Euro zurückerstatten, weil er die zugesagten Eintrittskarten und Flugtickets für ein Champions‑League-Spiel nicht rechtzeitig bereitgestellt hat. Das Amtsgericht München bestätigte, dass der Veranstalter seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht hat und dem Kunden das Recht zum Rücktritt einräumt. Die Entscheidung unterstreicht, dass Anbieter von Reise- und Eventpaketen ihre zugesagten Leistungen eindeutig nachweisen müssen.

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