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Wartezeit Kündigung – Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Zusammenfassung

Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters in der Probezeit muss die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß angehört werden. Das BAG hat entschieden, dass die Kündigung wegen fehlender Anhörung der Vertretung unwirksam ist. Für Unternehmen gelten dieselben Beteiligungsgrundsätze wie beim Betriebsrat, wie in der BAG-Rechtsprechung festgelegt.

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