O-Ton: Mobbing – Einigungsstelle kann eingesetzt werden
Zusammenfassung
Wenn sich ein Arbeitnehmer über Mobbing oder respektloses Verhalten am Arbeitsplatz beschwert, kann laut dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz eine Einigungsstelle eingesetzt werden – auch wenn der Arbeitgeber bereits Gespräche geführt hat. In einem konkreten Fall wurde eine Mitarbeiterin einer Bekleidungsfiliale über das Verhalten ihres Chefs beschwert, der anschließend zu einem Seminar geschickt wurde. Rechtsanwalt Swen Walentowski betont, dass ein solches Seminar nicht ausreicht und die Einigungsstelle notwendig sei, um das Problem zwischen den Beteiligten richtig zu klären.