Neue Pfändungsfreigrenzen
Zusammenfassung
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Arbeitgeber müssen ihre Lohnabrechnungen und Pfändungsbearbeitung rechtzeitig an die neuen Werte anpassen, insbesondere das unpfändbare Arbeitseinkommen und die Erhöhungsbeträge bei gesetzlichen Unterhaltspflichten. Die Anpassung ist entscheidend, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und Mitarbeiter vor übermäßiger Pfändung zu schützen.