Erwerbsmigration
Zusammenfassung
Seit dem 1. Juli 2024 werden die Vorabzustimmungen zum Aufenthaltstitel für ausländische Arbeitnehmer digital erzeugt und im Ausländerzentralregister (AZR) sowie im BA-Account des Arbeitgebers bereitgestellt. Ab Ende Juli 2026 sollen weitere Entscheidungen zur Arbeitsmarktzulassung – wie Saison-, Kurzzeit- und Praktikumsgenehmigungen sowie Vermittlungsbestätigungen – ebenfalls digital im AZR abgelegt werden. Dadurch entfällt der Versand von gedruckten Originalen, und Arbeitgeber sowie Visastellen können die Dokumente direkt online abrufen.