Recht auf Reparatur kommt: DAV begrüßt nachhaltigeres Kaufrecht
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren und sieht sie als wichtigen Schritt zu nachhaltigem Kaufrecht. In seiner Stellungnahme betont der DAV, dass das Recht auf Reparatur erst nach Ablauf der Gewährleistung gilt und fordert eine einheitliche Definition von ‚Reparierbarkeit‘ sowie verbindlichere Regelungen für reparaturpflichtige Artikel. Gleichzeitig weist er auf zu kurze Übergangsfristen und die Notwendigkeit einer klaren Umsetzung im deutschen Recht hin.