BMWE – Industriestrompreis
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderrichtlinie zum Industriestrompreis (ISP) veröffentlicht, die für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 gilt. Unternehmen aus bestimmten Wirtschaftszweigen können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen, wobei sie 50 % des Entlastungsbetrags als Gegenleistung erbringen müssen. Die Antragsstellung ist erstmals ab 2027 möglich, wobei die Frist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle festgelegt wird.