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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehand­lungsgesetzes (AGG)

Zusammenfassung

Der Referentenentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wird derzeit abgestimmt und sieht vor, die Klagefristen von zwei auf bis zu vier Monate zu verlängern sowie die Regelungen zur Beweislastumkehr zu verschärfen. Zudem soll der Diskriminierungsschutz für das Merkmal "Geschlecht" im Zivilrechtsverkehr auf den Zugang zu und die Versorgung mit öffentlich angebotenen Gütern, einschließlich Wohnraum, ausgeweitet werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes würde dadurch mehr Befugnisse erhalten, etwa als Beistand in gerichtlichen Verfahren zu wirken.

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