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VerkR 19/26: Kein Schadensersatz nach Unfall in Belgien ohne Nachweis eines Verschuldens

Zusammenfassung

Ein deutscher Autofahrer, der in Belgien einen Unfall hatte, konnte vor einem deutschen Gericht gegen den belgischen Haftpflichtversicherer klagen. Das Landgericht Duisburg stellte fest, dass das belgische Recht gilt und dort keine verschuldensunabhängige Haftung für reine Sachschäden besteht, sodass der Kläger ein konkretes Verschulden nachweisen muss. Da die Beweise nicht überzeugend waren, wurde ihm kein Schadensersatz zugesprochen.

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