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EmpCo-Richtlinie ohne dringend notwendige Übergangsfrist: Handel braucht frühzeitig rechtskonforme Verpackungen

Zusammenfassung

Die EU‑EmpCo‑Richtlinie verschärft Umwelt- und Nachhaltigkeitserklärungen für Produkte und tritt in Deutschland ohne Übergangsfrist am 27. September 2026 ein. Händler müssen ihre Verpackungen frühzeitig anpassen, da der Verkauf von Waren mit alten Verpackungen bis zu diesem Datum noch möglich ist, aber danach nur rechtskonforme Produkte angeboten werden dürfen. Ohne eine Übergangsfrist für den Abverkauf bestehender Verpackungen sind Unternehmen gezwungen, bereits im Juni neue Produkte zu bestellen, um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden.

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