NIS-2: Neue Cybersicherheitspflichten für Unternehmen
Zusammenfassung
Die EU-Richtlinie NIS‑2 erweitert den Anwendungsbereich und verschärft die Pflichten sowie Sanktionen für Unternehmen im Bereich Cybersicherheit. In Deutschland müssen betroffene Firmen sich beim BSI registrieren und Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Ziel ist ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU, wobei die NIS‑2 die Vorgaben von NIS‑1 deutlich ausweitet.