SN 34/26: Bundesopferbeauftragtengesetz BOpfBeG
Zusammenfassung
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die gesetzliche Regelung des Bundesopferbeauftragten, kritisiert jedoch insbesondere die fehlende Unabhängigkeit dieses Amtes. Das neue Bundesopferbeauftragtengesetz (BOpfBeG) soll die Zuständigkeit des Bundesopferbeauftragten festlegen, doch der DAV sieht darin Defizite hinsichtlich der Unabhängigkeit und damit der Wirksamkeit des Amtes. Weitere Details sind im PDF-Dokument verfügbar.