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Honorarlehrkräfte

Zusammenfassung

Die Übergangsregelung zur Aufschiebung der Versicherungspflicht von Honorarlehrkräften wurde um ein weiteres Jahr verlängert und tritt am 23. April 2026 in Kraft. Bei einer Prüfung durch einen Versicherungsträger gilt die Pflicht erst ab dem 1. Januar 2028, sofern beide Vertragsparteien und die Lehrkraft der Selbstständigkeit zustimmen. Der Verband betont, dass langfristige rechtliche Lösungen für alle Berufsgruppen erforderlich sind und hält die Bildungsträger über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

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