O-Ton: Wechselmodell – Kindergeld wird zwischen Eltern aufgeteilt
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass bei einem Wechselmodell das Kindergeld zwischen den getrenntlebenden Eltern aufgeteilt wird. Wenn die Kinder zu gleichen Teilen bei beiden Eltern leben, erhält jeder einen Anteil des Kindergelds. Im vorliegenden Fall lebte das jüngste Kind bei der Mutter, die das volle Kindergeld erhielt; der Vater forderte später einen Anteil zurück und wurde damit entschädigt.