Kollegengespräch: Wechselmodell – Kindergeld wird zwischen Eltern aufgeteilt
Zusammenfassung
Wenn getrenntlebende Eltern die Betreuung des gemeinsamen Kindes teilen, haben beide Anspruch auf einen Teil des Kindergeldes. Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass die Eltern das Kindergeld entsprechend ihrer Betreuungsanteile aufteilen müssen. Im vorliegenden Fall lebte das jüngste Kind bei der Mutter, die das Kindergeld vollständig erhielt; der Vater forderte später einen Anteil zurück und bekam Recht.