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Miniserie „Entgelttransparenzrichtlinie“: Paradigmenwechsel beim Entgelt-Auskunftsanspruch

Zusammenfassung

Die EU-Richtlinie (ETRL) 2023/970 ersetzt das bisherige Entgelttransparenzgesetz und gewährt allen Beschäftigten ein umfassendes Auskunftsrecht, unabhängig von der Unternehmensgröße. Arbeitgeber müssen künftig das individuelle Entgelt sowie die durchschnittlichen Löhne vergleichbarer Tätigkeiten nach Geschlecht offenlegen, wobei die nationale Umsetzung noch aussteht. Die Richtlinie legt zudem fest, dass Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich über ihr Auskunftsrecht informiert werden müssen.

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