VerkR 17/26: Werkstattrisiko trägt die Versicherung: Voller Ersatz der Reparaturkosten trotz Streit um die Rechnungshöhe
Zusammenfassung
Bei Reparaturen nach einem Verkehrsunfall trägt der Schädiger das Werkstattrisiko, sodass der Geschädigte trotz späterer Überhöhenheit einzelner Rechnungsposten die Kosten ersetzt verlangen kann. Im Fall der Klägerin, die ihre Fahrzeugreparatur vor Erstellung eines Prüfberichts in eine Fachwerkstatt geben ließ und die Differenzzahlung an die Werkstatt forderte, hat das Amtsgericht Stade entschieden, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten vollständig übernehmen muss. Da der Geschädigte mögliche Ansprüche gegen die Werkstatt bereits an die Versicherung abgetreten hatte, liegt keine weitere Verurteilung vor und das Risiko einer Streitigkeit über die Rechnung bleibt bei der Versicherung.