VerkR 16/26: Abschleppkosten dürfen anhand Branchenumfrage geschätzt werden
Zusammenfassung
Gerichte dürfen Abschleppkosten anhand der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs‑ und Abschleppunternehmer schätzen. Im Fall vom Amtsgericht Burgwedel wurden die geforderten 367 Euro als ortsüblich und angemessen befunden, da die Kosten unter den Durchschnittswerten lagen. Haftung für längere Standdauer oder zusätzliche Maßnahmen besteht nur bei nachgewiesenem Verschulden des Abschleppunternehmens.