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Nr. 19/26: Nacktsein ist kein Verbrechen

Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein klärt auf, dass Nacktsein in Deutschland grundsätzlich kein Verbrechen ist, solange es nicht explizit verboten oder belästigend wirkt. In der eigenen Wohnung oder auf nicht einsehbaren Flächen ist es erlaubt, während im öffentlichen Raum Augenmaß und die Vermeidung von Belästigungen entscheidend sind. Bei Beschwerden kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, wenn die Verhältnismäßigkeit missachtet wird.

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