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Hausratversicherung muss auch für Abwasser nach Rohrbruch zahlen

Zusammenfassung

Der Oberlandesgericht Brandenburg bestätigt, dass ein Hausratversicherungsschutz auch bei Abwasser nach Rohrbruch greift, wenn das Wasser aus einer Leitung austritt. Das Urteil betont die Unterscheidung zwischen Leitungswasserschäden und Rückstauschäden, wobei die Ursache des Austritts entscheidend ist. Versicherte sollten bei Schadensabweisungen rechtlichen Rat einholen.

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