BAG kippt pauschale Freistellungsklauseln
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärt pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen unwirksam, da sie Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Arbeitgeber dürfen solche Klauseln nicht einseitig nutzen, um Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freizustellen und gleichzeitig Zusatzleistungen wie die private Nutzung eines Dienstwagens zu entziehen. Das Urteil stärkt Arbeitnehmerrechte nach einer Kündigung und fordert Arbeitgeber, individuelle Freistellungen nur bei überwiegenden Interessen zu gewähren.