Modernisierung des Wehrdienstes
Zusammenfassung
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Es führt einen freiwilligen Wehrdienst (FWD) mit einer Dauer von sechs bis elf Monaten ein, bei längerer Verpflichtung automatisch zum Soldatenstatus. Zudem werden alle 18‑jährigen Männer ab 2008 zur Online‑Musterung verpflichtet, konkrete Aufwuchsziele bis 2035 festgelegt und die Möglichkeit einer Bedarfswehrpflicht geschaffen.