Mindestlohn-Falle Firmenwagen: BSG verschärft Risiken
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Risiken von Vergütungsmodellen mit Firmenwagen verschärft, was für Arbeitgeber unerwartete finanzielle Folgen bedeuten kann. Die Entscheidung richtet sich gegen die Nutzung von Firmenwagen als Teil der Bezahlung, da diese Modelle nun stärker unter dem Mindestlohn geprüft werden. Unternehmen müssen ihre Vergütungsstrukturen überdenken, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.