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VerkR 15/26: Keine Sonderbehandlung für E-Scooter für Alkoholfahrer

Zusammenfassung

Das Bayerische Oberste Landesgericht München hat entschieden, dass bei Alkoholfahrten mit E‑Scooter kein Sonderfall vorliegt und das gesetzliche Regelfahrverbot nicht aufgehoben werden darf. Das Gericht hebt ein vorheriges Amtsgerichtsurteil auf, das bei einem Berufskraftfahrer mit 0,8 Promille ein Fahrverbot entfallen ließ. E‑Scooter gelten daher rechtlich wie andere Kraftfahrzeuge, und Ausnahmen vom Fahrverbot sind nur in sehr begrenzten, sorgfältig begründeten Fällen möglich.

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