Bundestag hebt Schwellenwert an – Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte künftig erst für Betriebe ab 50 Beschäftigte
Zusammenfassung
Der Bundestag hat die Anhebung des Schwellenwerts für die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beschlossen: Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind künftig pauschal verpflichtet, während Betriebe zwischen 20 und 50 Personen nur bei besonderer Gefährdung bestellen müssen. Der Schwellenwert steigt damit von 20 auf 50 Beschäftigte, und bei weniger als 250 Personen ohne besondere Gefährdung ist die Bestellung optional. Der Beschluss wurde im Arbeits- und Sozialausschuss geändert und gilt für die Umsetzung der EU-Verordnung 2024/2748.