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Niederländische Berufungsinstanz bestätigt: Booking.com täuscht Verbraucher mit irreführenden Sterneangaben

Zusammenfassung

Die niederländische Berufungsinstanz hat bestätigt, dass Booking.com Verbraucher mit irreführenden Hotelsternen täuscht, wenn die Sterne vom jeweiligen Hotel selbst vergeben wurden. Booking.com muss künftig klar angeben, dass die angezeigten Sterne nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft wurden. Diese Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Buchungsmarkt und betont die Bedeutung von objektiven Qualitätskennzeichnungen.

Top-Themen von Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin)