Vereinshaftung als Thema zum oberfränkischen Vorstandschaftentreffen
Zusammenfassung
Bei dem Vorstandschaftentreffen der oberfränkischen Bezirksvorstandschaften wurde die Haftung von Vereinen thematisiert. Dr. Lars Peetz erläuterte, dass grundsätzlich nur der Verein haftet und das Privatvermögen der Mitglieder geschützt bleibt – Ausnahmen gelten bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Insolvenz- und Steuerpflichten. Seit 2025 gelten für eingetragene und nicht eingetragene Vereine dieselben Regelungen, wobei letzterer nun als „Verein ohne Rechtspersönlichkeit“ bezeichnet wird.