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Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund

Zusammenfassung

Die Caritas darf eine Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nicht wegen ihres Kirchenaustritts kündigen, da sie keine kirchenfeindlichen Handlungen zeigte und gleichzeitig nicht-katholische Mitarbeiter für dieselbe Tätigkeit beschäftigt wurden. Der EuGH entschied, dass ein Kirchenaustritt allein kein Kündigungsgrund ist.

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