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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wie es jetzt weitergeht

Der europäische Gesetzgebungsprozess zur Vereinfachung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist abgeschlossen. Die CSRD gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitenden und einem Jahresnettoumsatz über 450 Millionen Euro, während die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie bis März 2027 in nationales Recht umsetzen müssen.

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