BAG: Freiwillige Lohnerhöhung nicht nur für neue Arbeitsverträge!
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber keine freiwillige Lohnerhöhung ausschließlich neuen Mitarbeitern gewähren dürfen. Stattdessen müssen auch bestehende Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, von einer solchen Erhöhung zu profitieren. Die Entscheidung betont damit die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer im Unternehmen.