Forschungszulage: Mehr Förderung fürs Metallhandwerk
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2026 wurde die steuerliche Forschungszulage für das Metallhandwerk erheblich verbessert: Die ansetzbaren Eigenleistungen steigen von 70 € auf 100 € pro Stunde, bis zu 40 Arbeitsstunden pro Woche können geltend gemacht werden und auch Gemein- sowie Betriebskosten werden pauschal mit 20 % berücksichtigt. Zusätzlich können bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, höher abgeschrieben werden, während die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen auf 12 Mio. € jährlich angehoben wird.