Landesinnungsverband des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Baden-Württemberg
3 ArtikelDer Verband des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Baden-Württemberg - oder kurz: HOLZBAU Baden-Württemberg, ist mit rund 1.000 Betrieben bundesweit der zweitgrößte Landesverband. Der Landesinnungsverband ist eine juristische Person des privaten Rechts. Seine konstituierenden Mitglieder sind die 31 Innungen des Verbandsgebiets. Die Innungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Vorstand des Verbandes - mit einem Präsidenten, bis zu zwei Stellvertretern sowie den Beisitzern - wird alle vier Jahre neu gewählt.
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