Onlinezugangsgesetz (OZG)
13 ArtikelDeutsches Gesetz, das Bund, Länder und Kommunen zur digitalen Bereitstellung ihrer Verwaltungsleistungen verpflichtet.
Deutsches Gesetz, das Bund, Länder und Kommunen zur digitalen Bereitstellung ihrer Verwaltungsleistungen verpflichtet.