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Hebammen­hilfe­vertrag: DHV erzielt Ver­bes­se­run­gen für Beleg­hebammen

Zusammenfassung

Seit dem 1. November 2025 ist ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft, der Beleghebammen finanziell benachteiligt. Der Deutsche Hebammenverband hat jedoch durch intensive Verhandlungen einige wichtige Verbesserungen erzielt, darunter die Wiederabrechnung ambulanter Leistungen im Kreißsaal, gelockerte Regeln für den 1:1-Zuschlag und die Abschaffung bürokratischer Hürden wie der Quittierungspflicht für Telefonberatungen. Diese Änderungen sollen die finanziellen Einbußen minimieren und die Versorgungssicherheit stärken, während der Verband weiterhin an einem faireren Vertrag für 2028 arbeitet.

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