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Das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes ist da: Das solltest du jetzt wissen!

Zusammenfassung

Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes am 26. Februar 2026 wird die nationale Transportgesetzgebung neu ausgerichtet und an das EU-Mobilitätspaket angepasst. Die Novelle verschärft die Standards für Marktzugang und Kontrolle erheblich, um eine einheitliche Regelung im gesamten EU-Raum zu gewährleisten. Unternehmen im Güterkraftverkehr und Personenbeförderungssektor müssen sich daher auf strengere Zulassungs- und Kontrollanforderungen einstellen.

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