Neue Zollregularien beim Grenzübertritt Norwegen seit 1. Februar 2026
Zusammenfassung
Seit dem 1. Februar 2026 müssen alle Unternehmen, die internationale Straßentransporte von oder nach Norwegen durchführen, eine digitale Anmeldung und Informationspflicht erfüllen, die im Rahmen des Digitoll-Programms der norwegischen Zollverwaltung umgesetzt wird. Ziel ist es, den gesamten Informationsfluss für Warenbewegungen zu digitalisieren und damit die Zollabwicklung effizienter zu gestalten. Unternehmen müssen daher ihre Prozesse anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.