Bundestariftreuegesetz beschlossen
Zusammenfassung
Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz verabschiedet, das tarifliche Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes stärker betonen soll. Das Gesetz betrifft Bau- und Dienstleistungsaufträge ab 50 000 Euro, umfasst Ingenieur- und Planungsunternehmen, aber keine verbindlichen Lohnvorgaben – diese werden erst durch spätere Rechtsverordnungen des BMAS festgelegt. Ohne repräsentative Branchentarifverträge besteht derzeit keine automatische Lohnbindung, doch Unternehmen müssen im Vergabeverfahren Erklärungen abgeben und können zusätzliche Compliance‑Pflichten erhalten, wobei die endgültige Ausgestaltung vom BMAS abhängt.