Trotz Ausnahme für Lieferaufträge lehnt der BVDM das Bundestariftreuegesetz weiterhin ab
Zusammenfassung
Der Verband Druck und Medien Hessen (VDMH) widerspricht dem Bundestariftreuegesetz, obwohl eine Ausnahme für Lieferaufträge besteht. Er betont weiterhin seine Ablehnung des Gesetzes und verweist auf die bestehenden Bedenken hinsichtlich der Regelungen.