Neuer Arzneiliefervertrag zum Sprechstundenbedarf ab 1. Juli 2026 | lav-nds
Zusammenfassung
Der Landesapothekerverband Niedersachsen und die gesetzlichen Krankenkassen haben ab 1. Juli 2026 einen einheitlichen Arzneiliefervertrag für Sprechstundenbedarf abgeschlossen, der die bisherige komplexe Struktur ablöst und eine bürokratiearme Versorgung für niedersächsische Vertragsärztinnen und -ärzte sicherstellt. Der Vertrag umfasst Medikamente, Impfstoffe und Verbandmittel, die in Praxen mehrfach verwendet werden, und beinhaltet eine gestaffelte Vergütungserhöhung für Impfstoffe. Durch die neue Regelung wird zudem die Vorrangstellung bei Fertigarzneimitteln in der Praxis berücksichtigt, um Effizienz und Qualität zu steigern.