USM-Haller fährt auf Geburtstagszug ab
Zusammenfassung
Der EuGH hat bestätigt, dass Urheberrechtsschutz und Designrechtsschutz unabhängig voneinander gelten und keine Regel-Ausnahme-Beziehung besteht. Das Gericht stellte klar, dass nur konkrete Ausdrucksformen eines Designs geschützt sind und nicht subjektive Absichten oder äußere Merkmale. Die Entscheidung hat große Bedeutung für die Designbranche, da sie den Schutz von USM‑Haller‑Schränken und ähnliche Fälle beeinflusst.